Feuerfestigkeit von Kunstbäumen - eine hochgradig erwünschte Eigenschaft
Unter den vielen Normen für Feuerfestigkeit ist DIN 4102 die allgemein bekannteste. Sie wird einem Produkt in der Klasse B1 - schwerentflammbar zugeordnet, wenn es von selber erlöscht, nachdem die Feuerursache entfällt. Die besten Kunstbaum Zweige übertreffen die B1 Forderungen damit, dass sie gar nicht anfangen zu brennen - sie schrumpfen gleich. Augenscheinlich unterscheiden sich die schwer- und die normal-flammbaren Kunstbaumblätter kaum, eigenschaftlich und preislich schon.
Zertifikat Die Feuerfestigkeit von Kunstbäumen wird meistens individuell und in freier Form von den Dekorationsfirmen bestätigt. Amtliche Zertifikate gibt es kaum - nicht zuletzt wegen der vierstelligen Summen für deren Erstellung. Bestehende Zertifikate werden selten an die Kunden weitergegeben - als Vorbeugung von Missbrauch durch Trittbrettfahrer.
DIN 4102 - Einteilung von Baustoffen nach Brennbarkeit und Brandverhalten
Klasse A - nicht brennbare Baustoffe A1 - ohne organische Bestandteile, Nachweis nicht erforderlich (z.B. Beton, Ziegel, Eisen, Glas, Granit, Steinwolle, Gipsfaser) A2 - mit organischen Bestandteilen, Nachweis erforderlich (z.B. Spezialschaumstoffe, Glaswolle, Spezialträgerplatten, bituminöse Kalksteine).
Klasse B - brennbare Baustoffe B1 - schwerentflammbar (z.B. Hartschäume, Hartholz, Spezialspanplatten, Agglomerat) B2 - normalentflammbar (z.B. Weichholz, Silikon, Textilien, Strohballen) B3 - leichtentflammbar (z.B.Tapeten, Polystyrol).
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