Kunstbaum von Hadjisky Dekopflanzen (Image)

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Schwerentflammbarkeit (nach DIN 4102, B1)

Feuerfestigkeit von Kunstbäumen - eine hochgradig erwünschte Eigenschaft

Unter den vielen Normen für Feuerfestigkeit ist DIN 4102 die allgemein bekannteste.
Sie wird einem Produkt in der Klasse B1 - schwerentflammbar zugeordnet, wenn es von selber erlöscht, nachdem die Feuerursache entfällt. Die besten Kunstbaum Zweige übertreffen die B1 Forderungen damit, dass sie gar nicht anfangen zu brennen - sie schrumpfen gleich.
 
Augenscheinlich unterscheiden sich die schwer- und die feuerteufelchennormalflammbaren Kunstblätter kaum, eigenschaftlich und preislich - schon.
Wichtig zu wissen ist, dass "Schwerentflammbarkeit" nicht gleich Schwerentflammbarkeit ist. Die gesetzlichen Vorschriften (DIN 4102, B1) erfüllen nur die Kunstbaum Zweige, deren feuerfeste Substanzen schon vom Werk aus ein Bestandteil des Blattmaterials sind.

Eine Nachrüstung dagegen (durch Tauchen oder noch weniger durch ansprühen), ist nur eine Blatt-Oberflächen Beschichtung mit wasserlöslichen Chemikalien. Die Wirkung ist provisorisch und geht bei einer Reinigung mit Wasser verloren. Die Plastikteile der Blattzweige lassen sie sich sowieso nicht nachrüsten, weil der Kunststoff nicht saugfähig ist. Er tropft brennend und verursacht damit die meisten Sicherheits- und Abnahme Probleme.

Die "Schwerentflammbarkeit" durch Nachrüstung ist eine halbe Sache - jedoch zum vollen Preis.

Zertifikat
Die Feuerfestigkeit von Kunstbäumen wird meistens individuell und in freier Form von den Dekorationsfirmen bestätigt. Amtliche Zertifikate gibt es kaum - nicht zuletzt wegen der vierstelligen Summen für deren Erstellung. Bestehende Zertifikate werden selten an die Kunden weitergegeben - als Vorbeugung von Missbrauch durch Trittbrettfahrer.

DIN 4102 -  Einteilung von Baustoffen nach Brennbarkeit und Brandverhalten

Klasse A - nicht brennbare Baustoffe
A1 - ohne organische Bestandteile, Nachweis nicht erforderlich
(z.B. Beton, Ziegel, Eisen, Glas, Granit, Steinwolle, Gipsfaser)
A2 - mit organischen Bestandteilen, Nachweis erforderlich
(z.B. Spezialschaumstoffe, Glaswolle, Spezialträgerplatten, bituminöse Kalksteine).

Klasse B - brennbare Baustoffe
B1 - schwerentflammbar (z.B. Hartschäume, Hartholz, Spezialspanplatten, Agglomerat)
B2 - normalentflammbar (z.B. Weichholz, Silikon, Textilien, Strohballen)
B3 - leichtentflammbar (z.B.Tapeten, Polystyrol).

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