Schwerentflammbarkeit

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Schwerentflammbarkeit (nach DIN 4102, B1)

Feuerfestigkeit von Kunstbäumen - eine hochgradig erwünschte Eigenschaft

Unter den vielen Normen für Feuerfestigkeit ist DIN 4102 die allgemein bekannteste.
Sie wird einem Produkt in der Klasse B1 - schwerentflammbar zugeordnet, wenn es von selber erlöscht, nachdem die Feuerursache entfällt. Die besten Kunstbaum Zweige übertreffen die B1 Forderungen damit, dass sie gar nicht anfangen zu brennen - sie schrumpfen gleich.
 
Augenscheinlich unterscheiden sich die schwer- und die Feuerteufelchen - keine Chance bei Kunstbäumen von Hadjiskynormal-flammbaren Kunstbaumblätter kaum, eigenschaftlich und preislich schon.

Zertifikat
Die Feuerfestigkeit von Kunstbäumen wird meistens individuell und in freier Form von den Dekorationsfirmen bestätigt. Amtliche Zertifikate gibt es kaum - nicht zuletzt wegen der vierstelligen Summen für deren Erstellung. Bestehende Zertifikate werden selten an die Kunden weitergegeben - als Vorbeugung von Missbrauch durch Trittbrettfahrer.

DIN 4102 -  Einteilung von Baustoffen nach Brennbarkeit und Brandverhalten

Klasse A - nicht brennbare Baustoffe
A1 - ohne organische Bestandteile, Nachweis nicht erforderlich
(z.B. Beton, Ziegel, Eisen, Glas, Granit, Steinwolle, Gipsfaser)
A2 - mit organischen Bestandteilen, Nachweis erforderlich
(z.B. Spezialschaumstoffe, Glaswolle, Spezialträgerplatten, bituminöse Kalksteine).

Klasse B - brennbare Baustoffe
B1 - schwerentflammbar (z.B. Hartschäume, Hartholz, Spezialspanplatten, Agglomerat)
B2 - normalentflammbar (z.B. Weichholz, Silikon, Textilien, Strohballen)
B3 - leichtentflammbar (z.B.Tapeten, Polystyrol).

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